WillkommenWillkommen beim ÖJV Hessen – Ökologischer Jagdverein Hessen e.V.

Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich auf unseren Seiten umzuschauen und unsere Vorstellungen von einer zeitgemäßen, ökologisch orientierten Jagd kennen zu lernen.

Aktuell

Konsequente Bejagung des Schalenwildes hilft dem Wald im Klimawandel

Waldverjüngung (Symbolfoto)Das ist das Kernergebnis des BioWild-Projektes (pdf·3 MB), das deutschlandweit zwischen 2016 und 2021 in fünf Pilotregionen den Einfluss des Schalenwildes auf Wirtschaftswälder untersuchte. An diesem Projekt waren neben der ANW (Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft e.V.) die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Göttingen, der Technischen Universitäten Dresden und München sowie die Firma re:member beteiligt. Im Fokus der Forschungsarbeiten standen für Deutschland repräsentative Untersuchungen, inwieweit Schalenwild Einfluss auf die natürliche Waldverjüngung und deren Begleitvegetation hat.

18.12.2021 / ÖJV Hessen


Neue Förderrichtlinie setzt Schwerpunkt auf Forschung

Mit der neuen Richtlinie des hessischen Umweltministeriums können wissenschaftliche Untersuchungen im Themenbereich Jagd und Wildtiere aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert werden. Förderfähig sind u.a. Lebensraumgutachten für jagdbare Tierarten und wildbiologische Forschungen zu Bejagungskonzepten. Die Fortbildung der Jägerschaft wird ebenso gefördert wie die Prüfung von Jagdgebrauchshunden und der Einsatz von Hunden zur Nachsuche. Auch das jagdliche Schießwesen ist weiterhin förderfähig. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel (Obere Jagdbehörde), auf dessen Internetseite die neue Richtlinie heruntergeladen werden kann.

24.06.2021 / ÖJV Hessen


Umweltchemikalie PFC in Wildschweinlebern

Wildschwein (Foto: Cornelia Arens/KLICK Faszination)Das hessische Umweltministerium warnt vor dem Verzehr von Wildschweinleber, da sie schädliche PFC-Rückstände enthalten kann. Der Verzehr von Fleisch des Schwarzwildes gilt aber weiterhin als unbedenklich. Vor dem Hintergrund der hohen Bestände und der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine intensive Bejagung nach wie vor dringend geboten. Weitere Informationen zu den Risiken der Chemikalie und den Untersuchungen in Hessen finden Sie in der Pressemitteilung des Umweltministeriums.

25.02.2021 / ÖJV Hessen


Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen

Die Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden (pdf·143 KB) in Zeiten der Corona-Pandemie hat das hessische Umweltministerium jetzt aktualisiert. Sie orientieren sich an den neuen rechtlichen Vorgaben für das Land Hessen und sollen als Leitfaden dienen. Zur veränderten Corona-Verordnung gibt es zudem Auslegungshinweise (pdf·756 KB) der zuständigen Ministerien.

Gesellschaftsjagden gelten als Veranstaltungen von besonderem öffentlichen Interesse nach §1(2b) der Corona-Verordnung. Falls ihre Durchführung nicht durch Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte geregelt ist, müssen sie durch die örtlichen Gesundheitsämter genehmigt werden. Bei jeder Gesellschaftsjagd sind im weiteren zeitlichen Verlauf die jeweils aktuellen Bestimmungen der Verordnungen und Verfügungen zu berücksichtigen.

23.12.2020 / ÖJV Hessen


Tagung „Luchsspuren 15“ ins kommende Jahr verschoben

Luchs im Gras (Foto: Cornelia Arens/KLICK Faszination)Auch in diesem Jahr hatten ÖJV Hessen, Arbeitskreis Hessenluchs und Naturschutzakademie Hessen zu der gemeinsam Tagung „Luchsspuren“ eingeladen. Sie sollte am Samstag, dem 06.06.2020, in Wetzlar stattfinden. Wegen der Einschränkungen der Corona-Prävention kann die Veranstaltung leider nicht durchgeführt werden. Wir planen die Tagung nun für Mai/Juni 2021 und werden rechtzeitig dazu einladen.

06.05.2020 / ÖJV Hessen


Neue Jagdzeiten für Schalenwild

Luchs im Gras (Foto: Cornelia Arens/KLICK Faszination)Das hessische Umweltministerium hat die Jagdzeiten auf Schalenwild geändert. Hessens Jägerinnen und Jäger dürfen bereits ab April die Büchse schultern. Damit reagiert die Politik auf die Tatsache, dass durch den Klimawandel die Belaubung der Wälder schon sehr viel früher beginnt und bereits im Mai das Wild nur noch schwer auszumachen ist. Der vorgezogene Beginn der Bejagung flankiert den „12-Punkte-Plan“ des Landes, der dafür sorgen soll, dass die stark geschädigten Wälder Hessens schnell und naturnah wieder aufwachsen können. Im Vorfeld hatten nahezu alle Eigentümer- und Umweltverbände sowie der ÖJV Hessen in intensiven Gesprächen mit der Ministerin die enorme Bedeutung klimaangepasster Jagdzeiten unterstrichen.

Die Vorverlegung der Jagdzeit in den April ermöglicht allen Revierinhabern eine effiziente, an die Örtlichkeit angepasste Jagd auf alle Schalenwildarten. Wir empfehlen, die Phasen intensiver Wildbewegung und guter Sichtbarkeit zu Beginn der Vegetationszeit jagdlich konsequent zu nutzen und in Phasen geringer Wildbewegung sowie der Jungenaufzucht dem Wild Ruhe zu gönnen. Dies können zum Beispiel die Monate Juni und Juli sein.

Die neuen Jagdzeiten ab April sind eine fachlich begründete Flexibilisierung der Jagd auf Rehböcke und einjährige Stücke der wiederkäuenden Schalenwildarten, die die Bejagung erleichtern. Dies ist eine wichtige Hilfe bei der anstehenden Herausforderung, unsere Wälder naturnah und klimaresistent zu entwickeln und vor übermäßigen Wildschäden zu schützen.

Mit der Veröffentlichung der aktuellen Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (pdf·20 KB) am 4. April sind die neuen Jagdzeiten bereits geltendes Recht.

Im Hinblick auf die sofortige Umsetzung der Verordnung ergibt sich allerdings die Frage, ob die Jagd tatsächlich bereits ausgeübt werden darf, da zum Teil noch keine Abschusspläne für die einzelnen Reviere vorliegen. Das Ministerium hat dazu eine klare Empfehlung an die unteren Jagdbehörden (pdf·280 KB) versandt, die allerdings eigenständig entscheiden.

Beim Rehwild kann davon ausgegangen werden, dass das Vorliegen der dreijährigen Abschussplanung ausreicht. Bei den Hochwildarten sollte vor einer Bejagung Kontakt zur Unteren Jagdbehörde aufgenommen und das Vorgehen abgestimmt werden.

07.04.2020 / ÖJV Hessen

Weitere Informationen:


Schonungslose Jagd auf junge Waschbären?

Waschbär (Foto: Ralf Hohmann, Alheim)Der schwarzgrüne Koalitionsvertrag von 2018 sieht vor, die Schonzeit für Jungwaschbären aufzuheben. Das Umweltministerium will die ganzjährige Freigabe per Erlass zum 1. April 2020 in Kraft setzen. Im Rahmen der Verbände-Anhörung hat der ÖJV Hessen deutlich gemacht, dass er dafür keine fachliche Grundlage sieht.

Offenbar ist die Listung des Waschbären als „invasive Art“ der einzige neue Sachverhalt, der für die entsprechende Änderung der Jagdverordnung ins Feld geführt wird. Doch die Risiko-Analyse der EU-Kommission gilt zurecht als unzureichend, da sie wesentliche Forschungsergebnisse aus Deutschland nicht berücksichtigt.

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Hunting for future – damit der Wald eine Chance hat!

hunting4future-LogoEs ist unübersehbar, dass unsere Wälder unter dem Klimawandel und seinen Wetterextremen leiden. Die Trockenheit setzt ihnen zu. Sie schwächt die Bäume oder bringt sie sogar zum Absterben. Wir stehen vor der gewaltigen Aufgabe, unseren Wald zu erhalten und fit für die Zukunft zu machen.

  • Die natürliche Verjüngung, der Nachwuchs unserer Waldbäume, muss überleben und wachsen können.
  • In abgestorbenen und geschädigten Wäldern muss rasch gepflanzt oder gesät werden.
  • Auch in den derzeit noch vitalen Wäldern müssen Bäume gepflanzt werden, die mit dem künftigen Klima besser zurechtkommen.

Doch genau das stellt uns vor große Herausforderungen:
Junge Bäume werden von Schalenwild, insbesondere Rot-, Reh- und Gamswild, als Nahrung genutzt. Und zu viel Wild im Wald hat zu viel Verbiss an den jungen Pflanzen zur Folge! Seit vielen Jahrzehnten schon scheitert der flächige Waldumbau sehr oft an hohen Wildschäden.
Hier ist konsequente Bejagung der Schlüssel zur Zukunft. Deshalb unterstützt der ÖJV Hessen die Unterschriften-Kampagne „Hunting for future“ und ruft zur Unterzeichnung auf.

09.12.2019 / ÖJV Hessen


Entwarnung bei Nilgänsen

Die einst aus Gehegen entkommenen Vögel sind als aggressiv verschrien. Nicht nur gegen Artgenossen, die in ihr Revier eindringen, sondern auch gegen andere Wasservögel, die sie aus ihrem angestammten Habitat vertreiben würden. Eine Gefahr für heimische Arten.

Nilgans-Paar (Foto: Oliver Weirich)

Seit diesem Frühjahr untersucht der Biologe Oliver Weirich die Nilgansbestände im Stadtgebiet von Wiesbaden. Im Rahmen seiner Feldforschung im Auftrag des Umweltamtes fand er keinerlei Belege für die Vertreibung anderer Vögel. Streit unter Nilgänsen gäbe es schon, sagt Weirich, aber Küken von Stockenten und Teichhühnern würden von ihnen genauso toleriert, wie etwa brütende Wasservögel auf ihren Nestern. Nilgänse sind in Wiesbaden also kein ökologisches Problem. Mit ihren hohen Dichten in der Mauserzeit fressen sie allerdings da und dort die Teichufer kahl. Die Stadtverwaltung hofft da auf Vorschläge des Biologen. Erste Ergebnisse hat Weirich bereits im Rathaus vorgetragen.

15.11.2019 / ÖJV Hessen


Stockenten-Monitoring in Hessen

Stockente (Foto: Cornelia Arens/KLICK Faszination)Im Gegensatz zum Feldhasen oder Rebhuhn ist ein kleinräumiges Monitoring bei Zugvögeln wie der Stockente nicht sinnvoll. Hier muss vielmehr die Situation auf der gesamten Zugroute berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schritt auf der lokalen Ebene ist eine genaue Streckenanalyse nach Geschlecht und Alter. Daraus lassen sich der Zuwachs des Jahres und die Nachhaltigkeit der Bejagung ableiten.

Während eine Unterscheidung zwischen Erpel und Ente am erlegten Stück von jedem Jäger selbst zuverlässig vorgenommen werden kann, ist die Unterscheidung zwischen diesjährigen und älteren Enten vor allem zum Ende der Jagdsaison nicht immer einfach. Daher werden zunächst Schwingen erlegter Enten hinsichtlich ihres Mauserzustandes an der Universität Gießen untersucht und eine einfache, aber sichere Methode zur Altersansprache entwickelt. In Zukunft kann damit der Anteil diesjähriger Enten an der Strecke von den Jägern selbst bestimmt werden.

Hessens Jäger sollen deshalb möglichst viele Schwingen erlegter Enten an den Arbeitskreis Wildbiologie der Universität Gießen schicken. Das Ziel sind Schwingen von etwa 1.000 Enten, die über die gesamte Jagdsaison und möglichst hessenweit verteilt sein sollen. Weitere Informationen findet man im Faltblatt (pdf·960 KB) des Arbeitskreises Wildbiologie. Ein sehenswertes Video steht im Netz.


Zwischen Bergwald und slowenischem Karst

Zwischen Bergwald und slowenischem KarstDie Südeuropa-Exkursion des ÖJV Hessen führte im Frühsommer 2018 zunächst in die Gailtaler Alpen in Kärnten, wo im privaten Wirtschaftswald vor Jahren die alpenübliche Rotwildfütterung eingestellt wurde. Das hat die Wildschäden dort reduziert. Über den urtümlichen „Vatikanwald“ im italienischen Tarvisio ging es dann in den dinarischen Karst Sloweniens, der nicht nur mit spektakulären Höhlen und Urwaldresevaten aufwartet. Die Weidewirtschaft betreibt dort effizienten Herdenschutz und hält so die Wölfe auf Distanz.

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Exkursionen 2020: Wisent, Elch und Bär

Einladung zum „Herbstschießen 2018“Der ÖJV bietet erneut interessante Einblicke in die Naturräume Osteuropas. Eine Exkursion geht im April 2020 nach Südostpolen in die Nationalparks Bialowieza und Biebrza mit einem Abstecher in die masurische Seenplatte. Freilebende Wisente, Elche und zahlreiche andere Wildtiere sind zu dort beobachten. Eine zweite Exkursion führt im Juni in die Urwälder der Südkarpaten, in denen auch Braunbären leben. Eine Begegnung mit Fürst Dracula und seinen Vampiren dürfte allerdings schwierig werden.

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Einladung zum „Herbstschießen 2019“

Einladung zum „Herbstschießen 2018“ am Sonntag, dem 15.09.2019, 09.00 bis 13.00 Uhr im Schießkino Wetzlar-Münchholzhausen, Sudetenstraße 67. Der für Bewegungsjagden bei HessenForst erforderliche Schießnachweis kann dabei erbracht werden. Falls zeitlich machbar, ist auch ein Schießnachweis nach NRW-Vorgaben möglich. Das Schießkino wird für Mitglieder des ÖJV Hessen wieder kostenfrei sein.

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Hessen fördert Herdenschutz durch Flächenprämie

Herdenschutzhund (Foto: Gerd Bauer)Die am 12. Juni vorgestellte neue Förderrichtlinie (pdf·293 KB) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dazu beitragen, dass sich auch Schaf- und Ziegenhalter in Hessen auf ein Zusammenleben mit großen Beutegreifern einstellen und Wolf und Luchs als Teil unserer natürlichen Umwelt akzeptiert werden. BUND Hessen und ÖJV Hessen haben dazu eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.

Die Beobachtungen in den letzten Jahren zeigen, dass in Hessen überall und jederzeit mit einem Wolf zu rechnen ist. Die bundesweit geltende Tierschutzverordnung für Nutztiere verpflichtet die Halter zum Schutz ihrer Weidetiere gegen Fressfeinde. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, alle Halter von Schafen und Ziegen zum präventiven Herdenschutz zu bewegen. Das ist auch deshalb fatal, weil durch ungesicherte Weiden die Wölfe erst „auf den Geschmack kommen“ und Schafe und Ziegen als leichte Beute kennenlernen.

Diese „Lockfütterung“ zu unterbinden, bedeutet erhöhten Arbeitsaufwand und kostet Geld, das viele Halter nicht investieren können oder wollen. Hier setzt die neue Förderung an und ermöglicht Herdenschutz auch in Regionen, in denen noch kein Wolf gesehen wurde.

12.06.2019 / ÖJV Hessen

Weitere Informationen:


Wenig Rücksichtnahme auf Wegen im Wald

Pfad im Wald (Foto: Gerd Bauer)Hessens Waldgesetz sieht die Wälder als überwiegend ruhigen Ort, der durch ihre Freizeitnutzung nicht zum „Event-Parcour“ mutieren darf. Doch die Entwicklung dorthin hat sich in den letzten Jahren verschärft.
Zunehmend wird über illegale Mountainbike-Pisten und nächtliches Geocaching geklagt. Der Vormarsch des „egozentrischen Waldnutzers“ signalisiert einen weiteren Wertewandel. Naturschutz- und Nutzerverbände fordern deshalb weitergehende Maßnahmen zur Beruhigung des Waldes (pdf·215 KB), die eine Präzisierung des geltenden Gesetzes nötig machen. Die bisherige Strategie des Umweltministeriums, bei sportlich motivierten Nutzern für ein „rücksichtsvolles Verhalten“ zu werben, müsse durch verbindliche Regeln ergänzt werden.

05.02.2019 / ÖJV Hessen


Zaghaft in die richtige Richtung

Schalenwild-Fährte (Foto: ÖJV Hessen)Hessens neue Schalenwildrichtlinie ist nur ein zaghafter Schritt. Auch wenn die Richtung stimmt, ist der notwendige „große Wurf“ ausgeblieben. Weiterhin stützt man sich auf Altersschätzungen und Rückrechnungsmodelle, die glauben machen, dass sie Wildbestände zahlenmäßig erfassen könnten. Die Vergangenheit hat das Gegenteil gezeigt. Trotz erhöhter Abschüsse sind die Wilddichten in Hessen gestiegen. Wer dagegen ernsthaft einen ökologisch und ökonomisch reichen Wald möchte, muss die Wirkung des Schalenwildes auf das Waldgefüge betrachten.

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Ein Herz für Hamster?

Feldhamster-Wurf Ausschnitt (Foto: AG-Feldhamsterschutz/HGON)Schonzeitaufhebungen für Beutegreifer zum Schutz bedrohter Arten sind ein probates Mittel der Traditionsjäger, die ungeliebte hessische Jagdverordnung aufzuweichen. Neben den Birkhühnern im grenznahen Bayern, die ab und an auch mal nach Hessen fliegen, waren es zunächst nur die Rebhühner der Wetterau, die durch verschärfte Bejagung ihrer Fressfeinde gestützt werden sollten. Dabei sind die jägerisch betreuten Arten durchaus auswechselbar, Hauptsache man kann so Prädatoren durchgehend zur Strecke bringen. Mittlerweile ist denn auch der Feldhamster dazu gekommen, der wohl auch in diesem Jahr gegen Beutegreifer ins Feld geführt werden wird. In der Wetterau ist der Antrag sicher schon in Arbeit.

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ÖJV-Exkursion „Heide und Wolf“

von Donnerstag, 15. August 2019 bis Sonntag, 18. August 2019

Lupus-Fährte Neustadt (Spree) (Foto: Gerd Bauer)Unterwegs in der Lüneburger Heide in der Hochblüte des Heidekrauts. Natur und Kultur in einer besonderen Landschaft, befahren mit Kutsche, Traktor und Ackerwagen. Wolf und Weidetiere: Wolfsforschung in Dörverden und Erkundung eines Wolfsgebiets bei Munster mit sachkundiger Führung.

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Mutmaßungen über Hasenjäger

Feldhase (Foto: ÖJV Bayern)Eher Unfähigkeit als böser Wille vermutet das Umweltministerium bei jenen Jägern, die 2017 zwar Feldhasen erlegten, aber die vorgeschriebene Bestandserfassung schuldig blieben.

Das Ministerium bestätigt unsere Darstellung vom September, dass in über 80 Hegegemeinschaften Hasenstrecken vorliegen, „obwohl dort keine Taxationsergebnisse gemeldet wurden.“ Allerdings müsse es sich „nicht zwingend um erlegte Feldhasen handeln.“ Es könnten ja auch von Fahrzeugen überrollte Tiere „falsch verbucht“ worden sein.
Diese Mutmaßung geht aus der Antwort auf ein „Auskunftsersuchen“ (pdf·1,8 MB) vom 30. Oktober hervor. Darin wird weiterhin deutlich, dass die Oberste Jagdbehörde immer noch unverdrossen auf Aufklärung durch die Landkreise hofft. Die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Jagdverordnung sieht man anscheinend nicht als handwerklichen Mangel. Offenbar versteht das Ministerium seine Verordnungen nicht als bindende Rechtsvorschrift, sondern nur als „Anregung“ für den Bürger.

22.11.2018 / ÖJV Hessen


Weidmannslust statt Rechtstreue?

Feldhase (Foto: Julia Keller) Der Fortschritt der 2015 erlassenen hessischen Jagdverordnung zeigt sich vor allem in ihrem neuen Umgang mit dem Niederwild. Es darf nur noch dort erlegt werden, wo ausreichende Bestände nachgewiesen sind. Doch Teile der Jägerschaft scheint das nicht zu interessieren. Der Verdacht steht im Raum, dass sie die Verordnung ignorieren.

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Einladung zum „Herbstschießen 2018“

Einladung zum „Herbstschießen 2018“ am Sonntag, dem 30.09.2018, 10.00 bis 13.00 Uhr im Schießkino Wetzlar-Münchholzhausen, Sudetenstr. 67. Der für Bewegungsjagden bei HessenForst erforderliche Schießnachweis kann dabei erbracht werden. Falls zeitlich machbar, ist auch ein Schießnachweis nach NRW-Vorgaben möglich. Das Schießkino wird für Mitglieder des ÖJV Hessen wieder kostenfrei sein.

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Saufang und Nachtzieltechnik

Die Diskussion auf der Mitgliederversammlung am 10. Juni war engagiert und kontrovers. Umstrittene Punkte im Entwurf des ÖJV-Positionspapiers „ASP und Schwarzwildbejagung“ waren vor allem der Einsatz von Nachtzieltechnik und die Erprobung von „Saufängen“.

Diese Fanganlagen werden in Bayern schon lange eingesetzt und gelten dort als tierschutzgerecht. Das wurde von etlichen Mitgliedern bezweifelt, zumal nur Erfahrungsberichte, aber keine wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen, die etwa durch Messung des Hormonspiegels eine geringe Stressbelastung gefangener Wildschweine belegten. Genau dies will Hessens Umweltministerium nun in einem Pilotprojekt ermitteln lassen. Die auf zweieinhalb Jahre angelegte Untersuchung von drei Fallentypen wurde – auch vor dem Hintergrund der ASP – mit deutlicher Mehrheit begrüßt.
Bedenken gab es auch gegenüber der derzeit nicht erlaubten Nachtzieltechnik. Dabei standen nicht die in Bayern legalen Nachtsichtvorsätze im Vordergrund, sondern die u.a. in den Niederlanden üblichen Hochleistungsobjektive, die Restlichtverstärkung und Wärmebild kombinieren.
Sahen die einen darin eine gute Hilfe für die Ansprache des Wildes bei Nacht, die eine zielgenaue, tierschutzgerechte Schussabgabe ermöglicht, befürchteten andere Mitglieder mit der Freigabe dieser Technik einen ständigen „Belagerungszustand“ in den Revieren, der das Wild kaum noch zur Ruhe kommen ließe. Am Ende der Debatte ergab sich auch hier eine deutliche Mehrheit für die Zulassung der Geräte, die ohnehin auch bei uns bereits illegal genutzt werden.

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Präventiver Herdenschutz und Schadensausgleich bei Rissen

Foto: TiedeIn diesem Jahr hat das hessische Umweltministerium den Förderbetrag für präventiven Herdenschutz auf 500 000 Euro erhöht. Das bedeutet eine Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr. Künftig sollen auch bestätigte Risse von Nutztieren finanziell ausgeglichen werden. Am Regelwerk für diesen Ausgleich wird derzeit noch gefeilt. Vermutlich wird es erst Ende des Jahres oder Anfang 2019 praktisch wirksam. Offen ist ebenfalls noch, welche Herdenschutzmaßnahmen gefördert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund haben der BUND Hessen und der ÖJV Hessen als federführende Verbände des Arbeitskreises Hessenluchs einen Brief an Umweltministerin Priska Hinz geschrieben. Vorgeschlagen wird, den Schadensausgleich mittelfristig über eine "Rissversicherung" umzusetzen.

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Verbot von Haustierabschuss und Fangjagd

Foto: TiedeIm Rahmen des sogenannten Jagdschutzes dürfen hessische Jägerinnen und Jäger unter bestimmten Voraussetzungen „wildernde“ Hunde und Katzen töten. Ebenfalls erlaubt ist nach der derzeitigen Jagdgesetzgebung die Fangjagd mit Totschlag- und Lebendfallen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls zu ändern. Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen fand hierzu kürzlich im Hessischen Landtag ein Fachgespräch statt. Dabei haben sich der BUND, NABU, Ökologischer Jagdverband, die Landestierschutzbeauftragte und die Tierschutzorganisation TASSO e.V einhellig für ein Verbot des Haustierabschusses und der Fallenjagd ausgesprochen

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Verfahren gegen Forstverwaltung eingestellt

Foto : E. SonnebornHessens unbequemster Förster wurde mal wieder ausgebremst. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat auch die zweite Anzeige von Endrik Sonneborn gegen die Spitzen der hessischen Forstverwaltung zurückgewiesen. Das Verfahren wurde eingestellt. Sonneborn wirft der Verwaltung vor, durch die Duldung großer Rotwildbestände im Spessart, dem Land und damit dem Steuerzahler erhebliche Vermögensverluste zugefügt zu haben. Er beziffert die Einbußen beim Holzertrag durch immense Wildschäden auf mehrere Millionen Euro. Das erfülle den Tatbestand Untreue. Die Justizbehörden wollten dem nicht folgen. Mit bemerkenswerter Strategie wurde ermittelt, dass die Landeskasse nicht geschädigt worden sei. Der Staatsanwalt hatte einfach die Beschuldigten gefragt. Und die hatten unisono „Nein“ gesagt. Eine Wahrheitsfindung der speziellen Art.

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Die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Foto : G. BauerDeutschland ist seit vielen Jahren schweinepestfrei. Weder die Klassische Schweinepest (KSP), noch die Afrikanische Schweinepest (ASP) kommen hier vor. Das soll auch so bleiben, denn die Krankheit hätte schwere Folgen für unsere Schwarzwildbestände und nicht zuletzt auch für Landwirte mit einem Schweinezucht- oder -mastbetrieb. Leider gibt es bei der Afrikanischen Schweinepest aber bislang keine Entwarnung. Ganz im Gegenteil. Die Informationen, die uns aus den osteuropäischen Staaten im Baltikum, aus Polen, Rumänien und seit Mitte letzten Jahres sogar aus unserem Nachbarstaat Tschechien erreichen, zeigen, wie schnell sich diese hochinfektiöse Krankheit ausbreiten kann und wie schwierig es ist sie einzudämmen.

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Schonzeit für Bachen und Keiler aufgehoben

Foto : C. ArensAm 13.03.2018 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“ veröffentlicht. Die Verordnung ist am 14.03.2018 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wird eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild eingeführt. Demnach können ab 14. März 2018 auch Bachen und Keiler bejagt werden. Überläufer und Frischlinge hatten bereits vorher eine ganzjährige Jagdzeit. Für führende Bachen gilt allerdings weiterhin der Elterntierschuz nach §21 BJG. Eine entsprechende Anordnung für Hessen hatte das Umweltministerium schon im zeitigen Frühjahr veröffentlicht und damit die Schonzeit für adultes Schwarzwild bereits zum 01.02.2018 ausgesetzt.

13.03.2018 / ÖJV Hessen

Mehr dazu: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/schonzeit-ab-sofort-aufgehoben-0


Traditionsjäger wollen Verbandslogo liften

Foto : C. ArensBad Nauheim (dpo). Der Landesjagdverband Hessen plant zum kommenden Jagdjahr eine Modernisierung seines Logos.  Überlegt wird, ob Hirschgeweih und Hessenlöwe ganz oder nur teilweise durch einen Waschbären ersetzt werden sollen. Der LJV will damit auf seinen derzeitigen Arbeitsschwerpunkt, das Mobbing von Beutegreifern, aufmerksam machen. So sollen auch breite Teile der Bevölkerung für die Ausrottung der Prädatoren gewonnen werden. „Es ist an der Zeit, dass wir unmissverständlich Flagge zeigen“, sagte dazu ein Spitzenfunktionär auf Anfrage. Mittelfristiges Ziel sei es, auch den Sumpfbiber als Prädator zu entlarven und seiner finalen Liquidierung zuzuführen. Dann könne man erneut über eine Anpassung des Logos nachdenken.


Rottet der Luchs das Rehwild aus?

Foto : C. ArensManche Vorurteile sind zäh und langlebig: Wo immer der Luchs auftaucht, machen sich die Rehe rar. Erstaunlich, wie schnell sie verschwunden sind. Gestern war die Welt noch in Ordnung, dann meldet das Lokalblatt, es sei ein Luchs in der Gegend und schon fällt es manchem Weidmann wie Schuppen von den Augen: Genau – man sieht kein Rehwild mehr im Revier!  

Lesen Sie mehr dazu in unserem Gastbeitrag des österreichischen Jägers und Fachbuchautors Bruno Hespeler.

 



Rotwild im Taunus ausgesperrt

im Hinterlandswald (Rheingau-Taunus-Kreis) verhindern eigensüchtige Landwirte die Äsung des Rotwilds auf ihren Flächen. Mit 1,90 m hohen Elektrozäunen werden die edlen Trophäenträger von der gewohnten Nahrung auf den Rapsfeldern abgeschnitten.
Daher steht zu befürchten, dass die bisherige Rekorddichte (17,8/100 ha) nicht gehalten werden kann und die großen Rudel mit oftmals über 100 Tieren abwandern. Das Foto entstand am 04.12.2017 in der Gemarkung Heidenrod. Aus Protest gegen die wildfeindlichen Zäune plant die "Schutzgemeinschaft Taunushirsch" jetzt ein Mahnfeuer. Voraussichtlich am 29.02.2018 ab 23 Uhr. Grillgut und Feuerschutzkleidung werden gestellt. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben.

Einen Bericht zur Situation des Rotwilds vom Frühjahr 2017 finden Sie hier.


Hessen im Würgegriff des Waschbären

Glaubt man der Propaganda des Landesjagdverbandes, dann lastet die Existenz der einheimischen Kleinbären wie eine dunkle Wolke über Hessen. Den Artenschützern würden die schutzbedürftigen Tiere ausgerottet und den Eigenheimbe-sitzern die Dachböden hemmungslos verwüstet. Zudem bedrohe der Waschbär mit seinen Spulwürmern die Gesund-heit von Kindern und Haustieren. Im Kreistag des Vogelsbergs werden sogar Bündnispartner vorgeschickt, die von der Umweltministerin das Ende des Schreckens verlangen. Unübersehbar mobbt man hier den Waschbären als mediale „Leitart“, die de facto für alle Prädatoren steht. Zunächst geht es um die Rechtfertigung der tierschutzwidrigen Fallenjagd. Fernziel der Traditionsjäger ist aber die Abschaffung der Schonzeiten für alle Beutegreifer. Man will ja schließlich noch etwas zu erlegen haben, wenn Ende Januar die Jagdzeit für das meiste Schalenwild endet.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Gastbeitrag von Jürgen Heimann

Der Waschbär ist keine „invasive Art“

Kritik des ÖJV Hessen am „Maßnahmenblatt“ der Bundesländer

Die angeführten Untersuchungsergebnisse sind vage und lokal begrenzt. Sie rechtfertigen keine generelle Beurteilung des Tieres als „invasive Art“. Umso mehr verwundert, dass die führende deutsche Waschbär-Forschung im Maßnahmenblatt überhaupt nicht erwähnt wird. Die langjährigen Nahrungsanalysen in Mecklenburg-Vorpommern hätten ein weit klareres Bild der Tierart gezeichnet. Sie wären daher auch geeignet, dem jagdpolitischen Missbrauch des Waschbären Einhalt zu gebieten, der zur Rechtfertigung der Fallenjagd von konservativen Jagdverbänden zum „allestötenden Monster“ aufgeblasen wird.

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Themenabend "Schwarzwild" in Reichelsheim/Odenwald

Feldhase Copyright Julia KellerDie Schwarzwildbestände nehmen bundesweit kontinuierlich zu, was zu hohen Wildschäden und vielen Wildunfällen führt. Vor allem die Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen sind ein großes Ärgernis. Landwirte, Jäger, Jagdgenossenschaften und auch Wasserversorger sind betroffen. 

Die Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft lädt deshalb am

24. November um 19:00 Uhr in die Reichenberghalle in Reichelsheim (Odenwald)

zu einem Informationsabend ein. In seinem Mittelpunkt steht der Vortrag des renommierten Biologen Dr.Ulf Hohmann, Leiter der Forschungsgruppe Wildökologie beim Staatsforst Rheinland-Pfalz. Sein Thema: "Kritische Betrachtungen zur Schwarzwildbejagung".


Nur wer zählt, darf Hasen schießen

Feldhase Copyright Julia KellerDie hessische Jagdverordnung verlangt für die Bejagung von Feldhasen und anderem Niederwild eine Bestandserfassung in den bejagten Gebieten. Nur wer den Hasenbestand im Frühjahr und Herbst durch Scheinwerfer-Taxation ermittelt hat, darf im Spätherbst einen Teil des Zuwachses erlegen. Wissenschaftler des Arbeitskreises Wildbiologie der Universität Gießen begleiten dieses vorgeschriebene Monitoring seit 2016 und haben Schwellenwerte entwickelt, die entsprechend den Zählergebissen die lokalen Abschusszahlen begrenzen.
Mehr über die Herangehensweise der Wildbiologen und die nächsten Schritte beim Niederwild-Monitoring lesen Sie hier.


Bürger-Anhörung zu „Invasiven Arten“ 

Mittlerweile haben die Umweltministerien der Länder gemeinsam „Management-Maßnahmenpläne“ entworfen, die in Teilen fragwürdig und daher verbesserungsbedürftig sind. Alle interessierten Bürger und Verbände haben nun die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge in einem Internetportal einzubringen. Die Entwürfe der Ministerien stehen noch bis 20.11.2017 im Netz.

Diese Maßnahmenpläne sind in der EU-Verordnung „Invasive Arten“ vorgesehen. Sie können vom Internetportal heruntergeladen werden. Bei den Stellungnahmen entscheidet allein die fachliche Qualität und die Begründung der vorgebrachten Argumente, ob diese dann in die weitere Ausgestaltung des Managements einfließen. 

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Gegen den Abschuss von Haustieren

Foto: Copyright Julia KellerDer ÖJV Hessen kritisiert den unnötigen Abschuss von Katzen und Hunden durch Jäger. Die angebliche Gefährdung der Vogelwelt durch Hauskatzen wird immer wieder als Motiv vorgeschoben, konnte aber von keiner wissenschaftlichen Untersuchung belegt werden. Auch Hunde werden oft voreilig als Wilderer getötet, ohne dass zuvor „mildere Mittel“ versucht wurden. Etwa durch ein Gespräch mit dem Hundehalter oder – im zweiten Schritt - eine Anzeige wegen Jagdstörung.

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Fast alles Lausitz!

Foto : Gerd Bauer Rückblick auf die Exkursion des ÖJV Hessen im Juni 2017

Im Mittelpunkt stand eine sachkundige Führung durch jenen Teil der Oberlausitz, in den vor Jahrzehnten die ersten Wölfe aus Polen eingewandert waren. Vom "Kontaktbüro Wölfe in Sachsen" in Rietschen kam der Überblick über die Entwicklung der lokalen Wolfsrudel und die aktuellen Probleme im nahen Rosenthal, wo durch schlechten Herdenschutz die Wölfe auf Nutztiere konditioniert wurden. Historisches Highlight war der Park des Fürsten Pückler in Bad Muskau, der mit dem Rad erkundet wurde. Den Forstleuten gefiel besonders der naturgemäße Waldbau im Revier Reuthen, wo eintöniger Kiefernwald mittlerweile zu einem attraktiven Mischwald umgebaut wurde, der nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch wirtschaftlich lohnend ist. Am Ende der Exkursion stand eine Stadtführung durch das historische Dresden, wo unsere Jagdhunde für ein gewisses Aufsehen sorgten. 

Die Fotogalerie finden Sie unter TERMINE…


Hessen erlaubt Schalldämpfer für alle Jäger

Foto : Gerd Bauer Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Staatsanzeiger am 05.06.2017 hat das hessische Innenministerium nun allen Jägern mit gültigem Jagdschein die Möglichkeit eingeräumt, mit einem Schalldämpfer zu jagen.
Damit ist die Verwaltung von der ursprünglich vorgesehenen Begrenzung des Personenkreises abgerückt. Im ersten Entwurf von 2016 war die Erlaubnis nur für Forstbedienstete, Jagdpächter und bestätigte Jagdaufseher vorgesehen. Die Mehrheit der hessischen Jäger wäre leer ausgegangen.

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Neue Ermittlungen gegen Forstverwaltung

Foto : Gerd Bauer

Die überhöhten Rotwildbestände im Forstamtsbereich Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Während HessenForst seine aktuellen Abschussvorgaben für angemessen hält, kritisieren Forstleute und Naturschützer im Spessart die Maßnahmen als völlig unzureichend. Nun hat eine erneute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau zu weiteren Ermittlungen geführt. Die Justizbehörde prüft, ob durch die Duldung großer Rotwildrudel dem Land Hessen Einbußen von 40 Millionen Euro entstanden sind. So sieht es jedenfalls der pensionierte Forstmann Endrik Sonneborn, der den Stein wieder ins Rollen gebracht hat.

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Schonzeit für Beutegreifer in der Rhön aufgehoben

Fuchs Copyright Julia KellerAuf Antrag des Birkwild-Hegerings Rhön hat das Umweltministerium Anfang Mai 2017 im hessischen Bereich des Biosphären-Reservats Rhön die Jagdverordnung außer Kraft gesetzt und das Töten von Waschbären und Füchsen auch in der Schonzeit erlaubt. Begründet wird diese Ausnahmeregelung mit dem Schutz von Birkhühnern in der Bayerischen Rhön, die aus Schweden importiert und dort ausgewildert wurden. Im April 2017 hat man dort nur noch 10 Tiere gezählt. Ihre "Fressfeinde" sollen jetzt also bereits vor einer denkbaren Überschreitung der Landesgrenze zur Strecke gebracht werden. Untersuchungen zum Einfluss von Prädatoren auf den Bestand gibt es allerdings nicht. Die absonderliche Präventivjagd sehen Traditionsjäger als ersten Einbruch in die Schutzbestimmungen der ungeliebten hessischen Jagdverordnung und hoffen auf eine weitere Aufweichung der Schonzeiten für Beutegreifer. Zu den politischen Hintergründen und den biologischen Fakten…

…lesen Sie mehr in unserem Gastbeitrag von Jürgen Heimann.


Waschbär-Mobbing soll Fallenjagd retten

Waschbär Copyright Julia KellerSeit Monaten betreiben die traditionellen Jagdverbände die massive Dämonisierung des Waschbären. Mit den selbstgestrickten Zahlen ihrer Mitglieder propagieren sie die anwachsende Invasion eines räuberischen Fremdlings, der über kurz oder lang die vertrauten Arten der Kulturlandschaft liquidiert haben wird.
Zeit für die Wissenschaft, diesem Kleinbären-Mobbing die Ergebnisse ihrer Forschung entgegen zu setzen.

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Neuer Erlass zur Feldhasen-Zählung 2017

Feldhase Julia KellerDer Bestand des Feldhasen kann 2017 erstmals landesweit durch Frühjahrs- und Herbstzählungen ermittelt werden. 2016 war der Vorlauf der Frühjahrszählung für etliche Hegegemeinschaften zu kurz, sodass in vielen Regionen nur die Herbstdaten erhoben wurden. Nun wird in ganz Hessen die konkrete Erfassung des Zuwachses möglich sein. Der aktuelle Erlass der Obersten Jagdbehörde regelt die Abläufe und stellt auch finanzielle Zuwendungen in Aussicht. 

29.03.2017/ ÖJV Hessen


Exkursion in die Urwälder der Südkarpaten

Der ÖJV Baden-Württemberg bietet im Juni 2017 eine weitere Rumänien-Reise an. 
Nach der Exkursion ins Donaudelta im Mai 2017 geht es nun in die Karpaten.

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Selbstladebüchsen wieder erlaubt

Wildschwein Julia Keller Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von Selbstladebüchsen ist am 10. November 2016 in Kraft getreten. Sie wurde am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im neuen § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c heißt es: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.


Damit sind halbautomatische Langwaffen mit Wechselmagazinen wieder erlaubt. Die Änderung war nötig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte.

10.11.2016/ÖJV Hessen


Exkursion ins Donaudelta

Der ÖJV Baden-Württemberg bietet im Mai 2017 eine Reise in das Donaudelta an. 
Die rumänischen Partner und Begleiter gehören zur dortigen Forstverwaltung, zur forstlichen Forschung und zur Naturschutzverwaltung.

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Neue Jagdverordnung in Hessen

Grosses Wiesel Julia KellerDer ÖJV Hessen sieht die seit Januar 2016 geltende hessische Jagdverordnung als richtigen Schritt, dem allerdings ein zähes Ringen um die Inhalte vorausging. Die vom hessischen Umweltministerium mit sehr vielen verschiedenen Interessensgruppen angestoßene Diskussion zum Thema Jagd war intensiv, nicht immer nur sachlich, im Ergebnis aber erfolgreich im Sinne einer ökologischen Jagd. Allerdings bleiben uns einige strittige Themen als „Dauerbrenner“ erhalten.

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Massive Rotwild-Schäden im hessischen Spessart

Foto : Gerd Bauer Seit Jahren kritisieren Forstleute die völlig überhöhte Rotwild-Dichte im hessischen Forstamt Jossgrund, die zu massiven ökologischen und ökonomischen Schäden geführt hat. Bei einer Ortsbesichtigung im Sommer 2015 konnte sich auch der ÖJV Hessen davon ein Bild machen. „Markenzeichen des Forstamtes Jossgrund ist der vom Rotwild geschundene Wald. Die Verantwortung dafür tragen führende Forstbeamte, denen die Befriedigung ihrer Jagdleidenschaft wichtiger zu sein scheint als ihr eigentlicher dienstlicher Auftrag“, schreibt Michael Kunkel (BUND), der das 38 qkm große Rotwildkerngebiet im Forstamtsbereich mehrere Monate lang unter die Lupe genommen hat. Seine faktenreiche Dokumentation belegt mit zahlreichen eindrucksvollen Fotos die unhaltbaren Zustände im hessischen Spessart.

Mehr dazu im Internet unter: http://spessart-wald.de/hessen/forstwirtschaft


Anmerkungen zum Entwurf einer neuen Jagdverordnung

Copyright Julia KellerSeit Ende Juli liegt den Jagd- und Naturschutzverbänden der Entwurf einer neuen hessischen Jagdverordnung vor. Die Frist für die schriftliche Anhörung der Verbände endete am 28. September. Während der Landesjagdverband den Entwurf weitgehend ablehnte, hält ihn der ÖJV Hessen für einen Schritt in die richtige Richtung.

 

 

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Schalldämpfer für Jäger erstmals erlaubt

Copyright ÖJVAm 19.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Freiburg der vom 2.Vorsitzenden des ÖJV Baden-Württemberg, Klaus Haischer, betriebenen Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers auf jagdlicher Langwaffe stattgegeben. In Hessen war Bediensteten des Landesbetriebes Hessen-Forst die Jagd mit Schalldämpfern erlaubt worden, da sie beruflich zum Jagen verpflichtet seien.

Im neuen Freiburger Urteil wird diese Begründung nicht herangezogen.

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Rückblick: ÖJV-Exkursion 2013

Copyright ÖJVSiebzehn ÖJV-Mitglieder und Gäste waren Mitte Juni bei idealem Sommerwetter vier Tage im Nationalpark Bayerischer Wald.

Führungen und Vorträge boten Einblicke in das spezielle Management von Wald und Wild. Es ging u.a. um die Gatterung des Rotwilds im Winter, den Betrieb von "Saufängen" und das Luchsprojekt im Nationalpark. Die Foto-Impressionen finden Sie in der Rubrik TERMINE.


Bundesjagdgesetz: Bundestag beschloss Novellierung

Rehbock Copyright Julia KellerNach dem Straßburger Urteil zum Recht auf „jagdfreien Grundbesitz“ war klar, dass sein Tenor Eingang in das Bundesjagdgesetz finden würde. Am 28. Februar 2013 beschloss der Bundestag die entsprechende Änderung mit den Stimmen der Regierungsparteien, sowie von SPD und Linken. Die Grünen stimmten dagegen, da ihnen die Änderung nicht weit genug geht.

Die Novellierung hält am Reviersystem fest, erlaubt aber eine „Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen“. Der neue § 6a des BJG sieht vor, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass er Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

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Hessen: „Wildkameras“ im Jagdrevier illegal

Luchs Copyright Julia Keller Fotofallen, auch „Wildkameras“ genannt, sind in Hessen nur noch für die Forschung zulässig. Der private Einsatz zur Wildbeobachtung im Revier ist verboten. Diese neue Regelung hat das Umwelt-ministerium Ende November veröffentlicht. Die selbstauslösenden Kameras waren in den letzten Jahren so billig geworden, dass sie Jäger immer häufiger an die Kirrplätze und Suhlen hingen. Die biologische Feldforschung nutzt diesen Kameratyp schon lange für das Monitoring von Wildtieren. Etwa das hessische Luchsprojekt, das Fotofallen in Nordhessen und im Taunus in Betrieb hat.

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Vom Waschbär und seinen Untaten

Waschbär Copyright Julia KellerDer Bundesjägertag 2012 war ein schlechter Tag für Waschbär, Marderhund und Mink. Denn auf dem Traditionsjäger-Treffen in Pforzheim gab der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) bekannt, dass sich diese Beutegreifer „rasant“ ausbreiten. „Ihr Einfluss auf die heimische Tierwelt in Deutschland ist nachgewiesen“, hieß es schonungslos. Eine wahrheitsgemäße Feststellung, die beispielsweise auch für Murmeltier, Maulwurf und Marienkäfer gilt. Diese Erkenntnisse sammelten deutsche Jäger in 27.000 Revieren und belieferten damit das „Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands“, das ebenfalls der DJV betreibt. Der Bandwurm-Name war notwendig, damit die Abkürzung WILD dabei herauskam. Und WILD hat wissenschaftlichen Anspruch. Deshalb wurde die Pforzheimer Verlautbarung auch von allen Landesjagdverbänden verbreitet. Der hessische Verband tat das in seiner Vereinszeitung „Hessenjäger“, Ausgabe 7/2012, Seite 14. Ungekürzt und ungeprüft.

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Waldgesetz: Ende der Kontroversen ?

Mountainbike Copyright Julia Keller

Im Sommer 2012 wurde die Öffentlichkeit mit einer massiven Kampagne der organisierten Mountainbiker konfrontiert.
Im Vorfeld der Novellierung des hessischen Wald-Gesetzes hatten sie eine Unterschriftenaktion initiiert, die ein breites Medienecho fand. Die Radsport-Verbände sahen in der vorgesehenen Einschränkung der Fahrrad-Nutzung einen Angriff auf den freien Zugang zum Wald.

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