Exkursion ins Donaudelta

Der ÖJV Baden-Württemberg bietet im Mai 2017 eine Reise in das Donaudelta an. 
Die rumänischen Partner und Begleiter gehören zur dortigen Forstverwaltung, zur forstlichen Forschung und zur Naturschutzverwaltung.

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Prospekt (PDF)

 


Hessen: "Wildkameras" im Jagdrevier illegal

Luchs Copyright Julia Hy-Keller Fotofallen, auch „Wildkameras“ genannt, sind in Hessen nur noch für die Forschung zulässig. Der private Einsatz zur Wildbeobachtung im Revier ist verboten. Diese neue Regelung hat das Umwelt-ministerium Ende November veröffentlicht. Die selbstauslösenden Kameras waren in den letzten Jahren so billig geworden, dass sie Jäger immer häufiger an die Kirrplätze und Suhlen hingen. Die biologische Feldforschung nutzt diesen Kameratyp schon lange für das Monitoring von Wildtieren. Etwa das hessische Luchsprojekt, das Fotofallen in Nordhessen und im Taunus in Betrieb hat.

Nur diesen Forschungsprojekten räumt der hessische Datenschutzbeauftragte ein Ausnahmerecht rein. Alle privaten Kameras verstießen gegen den Datenschutz. Der Wald, so wird argumentiert, sei öffentlich zugänglicher Raum. Der Bürger habe das Recht, dort unkontrolliert unterwegs zu sein. 

Merkblatt mit neuen Regelungen

Mittlerweile gibt es eine Absprache zwischen Hessens Umweltministerium und dem hessischen Datenschutzbeauftragten, die in ein amtliches „Merkblatt“ gemündet ist. Diese neue Regelung wurde am 23.11.2012 den Jagd- und Naturschutzverbänden zugestellt.
Wie zu erwarten, ist die wissenschaftliche Feldforschung mit Fotofallen weiterhin legal. Sie muss allerdings datenschutzrechtliche Auflagen beachten. Voraussetzung ist die Beauftragung durch eine Behörde. Der Auftraggeber muss Zweck, Dauer und örtliche Begrenzung eines Kamera-Monitorings beschreiben und „zu seinen Akten nehmen“. Damit gilt ein Fotofallen-Projekt als genehmigt. Auflage wird sein, dass unbeabsichtigte Aufnahmen von Personen, die sich beim Monitoring ergeben, umgehend gelöscht werden müssen. Außerdem sollen an den Zugängen zu einem Monitoring-Areal entsprechende Hinweise angebracht werden. Der Fotofallen-Einsatz des hessischen Luchsprojekts (AK Hessenluchs) basiert auf einem Vertrag mit dem Umweltministerium. Er erfüllt damit die Voraussetzungen des „Merkblatts“.

Private „Wildkameras“ sind illegal

Die selbstauslösenden „Wildkameras“ von Jägern gelten generell als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Sie sind daher illegal. Laut Datenschutzbehörde ist das Recht der Waldbesucher, unbeobachtet unterwegs sein zu können, grundsätzlich höher zu bewerten, als der Wunsch eines Jagdpächters, das Wild in seinem Revier abzulichten. Dass Schwarzwild an einer Kirrung war, könne auch ohne Kameraeinsatz festgestellt werden. Selbst der Zeitpunkt sei mit einer herkömmlichen „Wilduhr“ zu ermitteln. Das Ministerium teilt offenbar diese Einschätzung.

Anders der LJV Hessen, der diese Sichtweise „rechtsirrig“ nennt. Die Traditionsjäger meinen, dass eine Kamera an einer Kirrung „zumindest im weitesten Sinne zur Jagdausübung gehört“ (Hessenjäger 10/2012, S.6). Zudem sei zweifelhaft, dass die jagdlichen Kameras abseits der Wege, im Unterholz der Wälder, überhaupt im „öffentlichen Raum“ installiert seien. Daher greife das Bundesdatenschutzgesetz hier nicht. In einem Interview mit dem HR-Fernsehen ließ der LJV-Vizepräsident allerdings offen, ob sein Verband gegen das Verbot klagen werde. Man müsse zunächst den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen.

Die Position der Traditionsjäger ist zumindest originell. Träfe sie zu, dann zerfiele der hessische Wald in öffentliche Wege und private Dickungen, die der Spaziergänger nur auf eigenes Risiko betreten darf. Eine Rechtsauffassung, die vor Gericht kaum Bestand haben dürfte.

Der anrüchige Hintergrund

Auslöser der Kamera-Debatte waren zwei Vorfälle, bei denen der Datenschutz unbestreitbar auf der Strecke blieb. So wurde in Kärnten der Seitensprung eines prominenten Politikers von einer "Wildkamera" dokumentiert. Der Jäger erkannte den kopulierenden Herrn und gab einige Schnappschüsse an die Boulevardpresse weiter. Im zweiten Fall urinierte ein Taunusjäger auf die Kirrung des verfeindeten Reviernachbarn und wurde dabei von dessen Wildkamera abgelichtet. Die Fotos wurden dann an Jägerstammtischen rumgereicht, um zu belegen, was das "für ein Sauhund" sei. Zwei klare Verstöße, die aber für den praktischen Einsatz von sensorgesteuerten Kameras untypisch sind. Sie zeigen gewöhnlich ja nur dem Jäger, wie die Schwarzwildrotten strukturiert sind, die seine Maisspenden annehmen. Allerdings meist so spät in der Nacht, dass er dann bereits wieder im häuslichen Schlafzimmer schnarcht. Er will halt sehen, wie stark der Keiler war, den er mal wieder verpasst hat.

M.Thionville / 24.11.2012

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Merkblatt zum datenschutzkonformen Betrieb von Tierbeobachtungskameras im Natur- und Artenschutz (PDF)


Vom Waschbär und seinen Untaten

Waschbär Copyright Julia Hy-KellerDer Bundesjägertag 2012 war ein schlechter Tag für Waschbär, Marderhund und Mink. Denn auf dem Traditionsjäger-Treffen in Pforzheim gab der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) bekannt, dass sich diese Beutegreifer „rasant“ ausbreiten. „Ihr Einfluss auf die heimische Tierwelt in Deutschland ist nachgewiesen“, hieß es schonungslos. Eine wahrheitsgemäße Feststellung, die beispielsweise auch für Murmeltier, Maulwurf und Marienkäfer gilt.

Diese Erkenntnisse sammelten deutsche Jäger in 27.000 Revieren und belieferten damit das „Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands“, das ebenfalls der DJV betreibt. Der Bandwurm-Name war notwendig, damit die Abkürzung WILD dabei herauskam. Und WILD hat wissenschaftlichen Anspruch. Deshalb wurde die Pforzheimer Verlautbarung auch von allen Landesjagdverbänden verbreitet. Der hessische Verband tat das in seiner Vereinszeitung „Hessenjäger“, Ausgabe 7/2012, Seite 14. Ungekürzt und ungeprüft.

In Hessen fing alles an

Lassen wir Marderhund und Mink einmal beiseite. Deren Untaten werden vom DJV nur am Rande erwähnt. Im Visier hat die Lodenmantel-Holding vor allem den Waschbär. Eine Kleinbärenart, die mit Hessen tief verbunden ist. Wurde doch 1934 am Edersee eine Handvoll dieser maskierten Amerikaner ausgewildert. Mit Genehmigung des Landesjagdamtes und unter dem Beifall der Jägerschaft, versteht sich.
Von Hessen aus hat sich der Waschbär seither erwartungsgemäß ausgebreitet und mittlerweile große Teile Deutschlands besiedelt. Doch damit nicht genug. Der DJV stellt klar, dass die Waschbären „für den Niedergang der stark gefährdeten Europäischen Sumpfschildkröte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern“ verantwortlich gemacht würden. Wohlgemerkt: nicht vom DJV und seinem WILD. Offenbar von dritter Seite, womöglich von der Wissenschaft. Doch darüber erfährt man nichts. „In Sachsen-Anhalt hat der Waschbär Europas größte Graureiher-Kolonie mit bis zu 420 Brutpaaren auf dem Gewissen“, so der DJV weiter. „Und in Thüringen haben Waschbären bereits jeden fünften Horst des Uhus, unserer größten einheimischen Eulenart, erobert.“

Der DJV als Eulenfreund ?

Zunächst einmal verwundert, dass der DJV als Bundesverband der Traditionsjäger, sich so rührend um Schildkröten, Reiher und Eulen sorgt. Das ist irgendwie neu und verweist auf tieferliegende Motive, die es zu ergründen gilt.
Sucht man nach Beweisen für das angeführte Strafregister, kommt man am Institut für Forstzoologie der TU Dresden nicht vorbei. Dort wird der Waschbär seit gut zehn Jahren von Wildbiologen erforscht. Das deutsche Kompetenzzentrum für „maskierte Amerikaner“.
Dort ist zu erfahren, dass „es sich beim Waschbären um einen ausgesprochen generalistisch lebenden Sammler handelt, der Nahrungsressourcen nutzt, die in hoher Zahl verfügbar sind und bei dem bis heute eben keine wissenschaftlichen Daten vorliegen, die einen ernsthaften Prädationsdruck belegen. Dagegen zu behaupten, ein negativer Einfluss des Waschbären auf die heimische Fauna ist in Deutschland „nachgewiesen“, entspricht nicht der aktuellen Datenlage“.
Dieses Zitat entstammt keiner Telefonrecherche, sondern einem Brief von Frank Michler an den DJV, indem er zu dessen Behauptungen auf dem Bundesjägertag Stellung nimmt. Michler ist Wildbiologe an der TU Dresden. Er schreibt weiter:

„Bei dem von Ihnen genannten Beispiel zur Sumpfschildkröte in Brandenburg sprechen die Autoren von „Indizien“, die auf von Waschbären verursachte Prädationsereignisse hinweisen (Schneeweiß & Wolf 2009) und nennen vier (!) Fälle bei denen Prädationsspuren an den Fundresten von verendeten Sumpfschildkröten zu sehen waren, die von Waschbären stammen könnten. Wir hatten die Möglichkeit die vorhandenen Sumpfschildkrötenpanzer selber zu besichtigen und kommen zu demselben Ergebnis – weiterführende Aussagen über die Todesursachen sind auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse nicht möglich. Dass Waschbären auch adulte Schildkröten erbeuten können, kennen wir aus Nordamerika. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass in der ursprünglichen Heimat des Kleinbären bis heute keine Schildkrötenart durch ihn nachhaltig gefährdet, geschweige denn ausgerottet wurde.Auch gibt es bis heute keinen ernsthaften Hinweis darauf, dass es der Sumpfschildkröte in Brandenburg bzw. im südlichen Mecklenburg-Vorpommern ohne die Anwesenheit des Waschbären auf popularer Ebene wirklich besser gehen würde.
Die Gefährdungsursachen für die Sumpfschildkröte sind außerordentlich vielseitig, ebenso das potentielle Prädatorenspektrum (u.a. Graureiher, Kranich, Weißstorch, alle Raubsäuger, Schwarzwild, Ratten etc.), so dass es ökologisch wenig Sinn macht der Öffentlichkeit zu suggerieren, der Waschbär stelle die größte akute Gefahr für das Fortbestehen der Sumpfschildkröte in Deutschland dar. Eine reine Schwarz-Weiß-Betrachtung ist an dieser Stelle nicht zielführend. Wir teilen jedoch die Ansicht, in den Vorkommensgebieten der Sumpfschildkröte den Waschbären straff zu bejagen, da es momentan das ökologisch geringere Risiko darstellt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, auf dieser Grundlage eine deutschlandweite Bekämpfung des Waschbären zu fordern, wenn die Sumpfschildkröte in weit weniger als einem Prozent des Waschbärenverbreitungsgebietes vorkommt. Eine differenzierte Information, die die Relationen der Gefährdungspotentiale berücksichtigt, wäre an dieser Stelle wünschenswert gewesen, um einer sachlich-fundierten Öffentlichkeitsarbeit gerecht zu werden. Fachlich problematisch wird es allerdings bei den folgenden Aussagen zu der Graureiher-Kolonie in Sachsen-Anhalt bzw. der Verdrängung des Uhus in Thüringen. Hier werden Beobachtungen – zum einen negative Entwicklungen des Reproduktionsgeschehens bei Graureiher bzw. Uhu und zum anderen das Vorhandensein des Waschbären im betroffenen Gebiet – in wissenschaftlich nicht vertretbarer Weise in einen Kontext gebracht.
Die Aussagen einer direkten Korrelation können nach bisherigem Wissenstand als These formuliert werden, mit wissenschaftlichen Methoden geprüft wurden sie bisher in keinem der Fälle. Fachlich entsprechen diese Aussagen in etwa der Behauptung, dass die Größenzunahme des Menschen in den letzten Jahrzehnten in einem direkten Zusammenhang mit dem Klimawandel steht. Hier ist klar die Wissenschaft gefordert den (oben genannten) beobachteten Phänomenen auf den Grund zu gehen. Jedoch ist es auch hier nicht zielführend, Einschätzungen bzw. vorgefertigte Meinungen als wildbiologisch fundierte Ergebnisse darzustellen – ein transparenter Wissenstransfer muss anders aussehen.“

Soweit, so schlecht - für die Glaubwürdigkeit des DJV und seiner Landesjagdverbände, die offenbar nicht davor zurückschrecken, ihre eigenen Mitglieder für dumm zu verkaufen. Bleibt die Frage nach dem Motiv für das hemmungslose Zurechtbiegen der Fakten.
Für viele Kritiker reduziert sich ja das Kerngeschäft der traditionellen Jagdverbände auf das Sichern und Erweitern der Liste jagdbarer Tierarten. Das ganze „Naturschutzgedöns“ der Traditionsjäger gilt ihnen lediglich als Maskierung dieses Anliegens gegenüber der Bevölkerung. So gesehen, ist die Motivlage klar: das Mobbing der Waschbären soll die Jagd auf relativ „possierliche Tiere“ begründen, deren Plüschversionen deutsche Kinderzimmer schmücken. Der „Amerikaner mit der Maske“ wird zum ausrottenden Monster stilisiert, das daher ebenfalls auszurotten ist. Da hat dann der Weidmann auch ein gutes Gewissen, wenn er mal wieder einen vor der Flinte hat.

Schlagfallen für den Naturschutz ?

Das zweite Motiv des DJV wird deutlich, wenn er in seiner Pforzheimer Erklärung die angeblich wissenschaftliche WILD-Zählerei durch 27. 000 verbandseigene Jagdpächter hernimmt, um so den Fortbestand der Fallenjagd zu fordern. Da WILD ja die fortschreitende Invasion der gefährlichen Kleinbären belegt, muss sie der Jäger auch weiterhin in Fallen fangen dürfen – verbrämt als angebliche Feldforschung. Je nach Rechtslage in den Bundesländern auch mit tödlichem Gerät.

Der DJV forderte folgerichtig in Pforzheim „ein verstärktes Monitoring nichtheimischer Arten sowie deren effektive Kontrolle. Unabdingbar ist dabei der Einsatz von Fallen, da Waschbär, Marderhund und Mink nachtakiv sind. „Ein Verbot der Fallenjagd wie von manchen Kreisen gefordert, wäre kontraproduktiv für den Naturschutz“, betonte DJV-Präsident Hartwig Fischer.“ (PM des DJV v. 08.06.2012)

Damit wäre dann die Katze endgültig aus dem Sack. Wahlweise auch der Waschbär.

Hannes Dursch-Dewald / 10.09.2012
 
Links:

Pressemitteilung DJV v. 08.06.2012: http://www.jagdnetz.de/wild

Brief von F. Michler, TU Dresden, an den DJV (PDF)

Forschungsergebnisse zum Waschbär: http://www.projekt-waschbaer.de/aktuelles/stellungnahme-oekologie/


Waldgesetz: Ende der Kontroversen ?

Im Sommer 2012 wurde die Öffentlichkeit mit einer massiven Kampagne der organisierten Mountainbiker konfrontiert.Im Vorfeld der Novellierung des hessischen Wald-Gesetzes hatten sie eine Unterschriftenaktion initiiert, die ein breites Medienecho fand. Die Radsport-Verbände sahen in der vorgesehenen Einschränkung der Fahrrad-Nutzung einen Angriff auf den freien Zugang zum Wald.

Der Gesetzentwurf war "handwerklich" schlecht gemacht. Seine missverständlichen Formulierungen machten es den Fahrrad-Funktionären leicht, das Horror-Szenario zugesperrter Wälder zu verbreiten. Reiter und Radler, so hieß es, dürften nur noch auf breiten Schotterpisten durch den Forst. Alles andere sei dicht.

Die Fehlinterpretation hatte sich das Umweltministerium selbst zuzuschreiben, hatte es doch die erforderliche Wegebreite für Reiter- und Bike-Trails nicht einfach in Metern definiert, sondern ausgerechnet mit den Abmessungen eines "nicht geländegängigen, zweispurigen Fahrzeugs", das bekanntlich auf Forstwegen nichts zu suchen hat. Daher berichteten die Medien dann prompt, Radler und Reiter seien nur noch auf Pisten zugelassen, auf denen gängige Autos unterwegs sein dürfen. Damit wären die Wälder tatsächlich zugesperrt.


 

Parteien und Verbände steigen ein

In einer Stellungnahme kritisierten dann auch die GRÜNEN im hessischen Landtag die Untauglichkeit der Novelle. Die Beschränkung des Radfahrens auf breitere Forstwege hielten sie für überzogen. Interessenskonflikte von Waldnutzern wollten sie lokal und fallspezifisch geregelt gewissen – nicht durch landesweite Verbote. Sie riefen alle Waldnutzer zur Rücksichtnahme auf. Auf dieser Linie lag auch die Resolution „Rücksichtnahme im Wald“, mit der sich bereits Anfang August Naturschutz- und Jagdverbände zu Wort gemeldet hatten. Auch der ÖJV Hessen gehörte zu den Unterzeichnern.

Anders als die Grünen, wollten die Verbände allerdings, dass traditionelle Fußpfade und schmale Wanderwege von den Querbeet-Bikern nicht als "single trails" genutzt werden. Sie sollten ausschließlich zu Fuß begangen werden.

„Runder Tisch“ einigt sich auf Leitlinien

Mitte September lud die Umweltministerin die streitenden Verbände zu einem ersten "Runden Tisch". Dort konnten die missverständlichen Passagen und Fehlinterpretationen weitgehend ausgeräumt werden. Der ÖJV Hessen hatte sich an der Formulierung der neuen "Leitlinien" beteiligt.

Bei einem zweiten Treffen des „Runden Tisches“ im Oktober einigten sich Radfahrer, Reiter, Naturschützer, Waldbesitzer und Jäger auf präzise Formulierungen, die aus den „Leitlinien“ vom September abgeleitet wurden.

Betretungsrecht und Wegenutzung waren bislang die strittigsten Themen der Novelle. Man verabschiedete nun genauere Definitionen, die sich u.a. im § 15 Absatz 2 niederschlugen:

„Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.“

Damit wurde klargestellt, dass Rückegassen, Trampelpfade und von Mountainbikern querbeet erzeugte „free trails“ keine Waldwege im Sinne des Gesetzes sind. Sie dürfen daher weder von Fahrzeugen noch von Reitern genutzt werden. Welche Waldwege zu schmal sind, um einen „gefahrlosen Begegnungsverkehr“ zu gewährleisten, soll jeweils vor Ort beurteilt werden. Sie wären für Radler und Reiter ebenfalls tabu.

Der Gesetzentwurf soll noch 2012 in den Landtag eingebracht werden. In der parlamentarischen Beratung können die Abgeordneten den Vorschlägen des „Runden Tisches“ folgen. Sie haben aber auch das Recht, alternativen Formulierungen den Vorzug zu geben. Dann könnten erneut Konflikte aufbrechen. Noch ist also „die Kuh nicht vom Eis“.

Gerd Bauer / 06.11.2012


…das Thema steht im Mitgliederforum zur Diskussion…


Bundesjagdgesetz: Bundestag beschloss Novellierung

Copyright ÖJVNach dem Straßburger Urteil zum Recht auf „jagdfreien Grundbesitz“ war klar, dass sein Tenor Eingang in das Bundesjagdgesetz finden würde. Am 28. Februar 2013 beschloss der Bundestag die entsprechende Änderung mit den Stimmen der Regierungsparteien, sowie von SPD und Linken. Die Grünen stimmten dagegen, da ihnen die Änderung nicht weit genug geht.

Die Novellierung hält am Reviersystem fest, erlaubt aber eine „Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen“. Der neue § 6a des BJG sieht vor, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass er Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Hat er z.B. selbst einen Jagdschein, wird die Begründung in Zweifel gezogen und der Antrag wird abgelehnt. Der Besitzer eines befriedeten Areals muss sich entsprechend seiner Grundstücksgröße an den Wildschadenskosten im Jagdbezirk beteiligen und hat selbst keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz. Überjagende Hunde auf seinem Grund stellen auch keine Jagdrechtsverletzung dar. Schließlich können Stöberhunde nicht wissen, wo der befriedete Bereich anfängt. Wildfolge ist dort ebenfalls erlaubt.

Wildfütterung verboten, Bockjagd bis Ende Januar

Neben der Einführung des § 6a enthielt der ursprüngliche Gesetzentwurf einige Aussagen, die aus einem CSU-geführten Ministerium nicht unbedingt zu erwarten waren:
Im § 28 hielt man nicht länger an der umstrittenen Fütterung des Wildes in den ebenso umstrittenen „Notzeiten“ fest, sondern formulierte im Absatz 5:
„ Die Fütterung von Wild ist verboten. Die zuständige Behörde kann eine beschränkte Fütterung anordnen, soweit dies zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“

In seinem Begleitschreiben an die Jagd- und Naturschutzverbände kündigte das Ministerium an, dass ebenfalls eine Änderung der Bundesjagdzeiten vorgesehen sei. Dabei sollte u.a. die Jagdzeit des Rehbockes bis zum 31. Januar verlängert werden.

Eine alte Forderung von ÖJV und Hessen-Forst, die stets von den Freunden der Trophäenjagd abgeblockt wurde. Umso erstaunlicher die neuen Einsichten, die dem Vernehmen nach vom Bundesumweltministerium in den Entwurf eingebracht wurden.

Neue Töne - kurze Haltbarkeit

Doch dann gab Peter Altmaier offenbar dem Druck der Traditionsjägerlobby nach. Am 3. Dezember schrieb nämlich Robert Kloos, Staatssekretär im federführenden Landwirtschaftsministerium, erneut an die Verbände: „Nach einer weiteren Abstimmung auf Leitungsebene wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf nun ausschließlich auf die zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendigen Vorschriften begrenzen. Damit werden die Vorschriften bezüglich des Fütterungs- und Medikamentenverabreichungsverbotes sowie die für einen späteren Zeitpunkt geplante Änderung der Jagdzeiten nicht weiter verfolgt.“ Ein peinlicher Rückzieher, der leider erneut belegt, dass von einer konservativen Regierung kein jagdpolitischer Fortschritt zu erwarten ist. Wir hätten da gerne dazu gelernt.

03.03.2013 / Gerd Bauer

Dieses Thema bietet sich für den Meinungsaustausch im Forum an…

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