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Hessen erlaubt Schalldämpfer für alle Jäger

Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Staatsanzeiger am 05.06.2017 hat das hessische Innenministerium nun allen Jägern mit gültigem Jagdschein die Möglichkeit eingeräumt, mit einem Schalldämpfer zu jagen.

Damit ist die Verwaltung von der ursprünglich vorgesehenen Begrenzung des Personenkreises abgerückt. Im ersten Entwurf von 2016 war die Erlaubnis nur für Forstbedienstete, Jagdpächter und bestätigte Jagdaufseher vorgesehen. Die Mehrheit der hessischen Jäger wäre leer ausgegangen.

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Schalldämpfer im praktischen Einsatz. Foto: ÖJV Bayern. 

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung der Verbände hatte der ÖJV Hessen eine umfassende Erlaubnis gefordert, die nun auch weitgehend in geltendes Recht umgesetzt worden ist.
In unserer Stellungnahme vom September 2016 hatten wir vorgeschlagen, „dass der Nachweis der Erforderlichkeit als erbracht gilt, wenn der Antragsteller im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist. Damit hätten alle hessischen Jäger die Möglichkeit mit Schalldämpfern zu jagen.“
Und weiter: „Da das BKA durch jagdlich eingesetzte Schalldämpfer keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sieht, ist nicht nachvollziehbar, warum jeder Jäger nur Anspruch auf einen Schalldämpfer haben soll. Wünschenswert wäre, dass alle schalenwildtauglichen Langwaffen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet werden können.
Da bei Ansitz und Nachsuche in der Regel unterschiedliche Waffen eingesetzt werden, regen wir an, dass zumindest Jäger, die nachweisen, dass sie einen zur Nachsuche geeigneten Hund führen, einen zweiten Schalldämpfer erwerben können.“

Aber nicht alles war durchsetzbar. Die neue Verordnung erlaubt jedem Jäger leider nur die Nutzung eines Schalldämpfers, räumt aber wenigstens anerkannten Nachsuchengespannen das Recht auf weitere Geräte ein.

Der ÖJV Hessen begrüßt die Berücksichtigung seiner Argumente in der längst überfälligen „Verordnung Schalldämpfer“. Schon vor Jahren hatte die praktische Erprobung dieser Technik gezeigt, dass sie gesundheitliche Risiken bei der Schussabgabe deutlich senkt.

06.06.2017 / Vorstand ÖJV Hessen