Aktuell

ASP und Schwarzwildbejagung

Positionen des ÖJV Hessen

Die Afrikanische Schweinepest wurde von Georgien aus entlang der großen Fernstraßen bis in den EU-Raum verbreitet. Sie ist weiter auf Westkurs. Aktuelle Nachweise kommen aus Polen, Tschechien und Ungarn.
Schwarzwild wandert keine großen Strecken. Es sind deshalb nicht vorrangig Wildschweine, die die Seuche verbreiten, sondern Menschen, die ihre „Bordverpflegung“ auf langen Reisen achtlos wegwerfen, die an ASP erkrankte Hausschweine transportieren oder als Jäger den Virus an der Ausrüstung mitbringen.
Hohe Wildtierpopulationen regeln sich über Krankheiten selbst auf ein geringeres Niveau ein. Dies gilt auch für Schwarzwild, das europaweit enorm hohe Dichten erreicht hat und jagdlich derzeit kaum reguliert wird. Mitverantwortlich für diese Situation ist der hoch industrialisierte Ackerbau, der den Tieren ein Höchstmaß an Nahrung und Deckung bietet.
Bedroht sind vor allem große Mastbetriebe, die für ihre „Biosicherheit“ gesetzlich zuständig sind. Diese Abschirmung gilt als effektiv. Der befürchtete wirtschaftliche Schaden durch die ASP entsteht nicht durch einen Befall der Massentierhaltung, sondern durch Transport- und Vermarktungsverbote, die sofort angeordnet werden, wenn in einem Gebiet ein Wildschwein mit ASP gefunden wird. Sind tausende von Hausschweinen dadurch nicht zu vermarkten, müssen sie dennoch weiter kostenträchtig gefüttert oder eben getötet werden.

Damit erweist sich die heutige Agrarpolitik als Kern des ASP-Problems.

Wir Jäger sehen uns nicht als vorderste Feuerlinie der Seuchenabwehr. Aber ein vereinzeltes Wildschwein mit ASP-Symptomen reicht bereits aus, um auf großer Fläche drastische Notverordnungen auszulösen. Insofern kann eine verschärfte Bejagung eine flankierende Maßnahme sein, die ohnehin auf Grund der hohen Bestandszahlen geboten ist.
Vor diesem Hintergrund sollten alle jagdlichen Möglichkeiten zur Reduktion genutzt werden:  

  • Revierübergreifende Drückjagden haben sich bewährt

Um dabei erfolgreich zu sein, sind einfache Freigaben notwendig. Eventuell überjagende Hunde müssen vom Reviernachbarn geduldet werden

  • Bachen in allen Altersklassen erlegen  

Abgesehen von führenden Bachen mit gestreiften Frischlingen müssen alle Möglichkeiten zur Erlegung von Schwarzkitteln genutzt werden. Hege- und Bejagungsmodelle mit prozentualer Vorgabe der Streckenanteile (z. B. Lüneburger Modell) sind aufzuheben. So kann es gelingen, mehr reproduktionsfähige Mitglieder einer Schwarzwildpopulation zu erlegen.

  • Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist sinnvoll

Moderne Nachtsichttechnik könnte zu einem weiteren Hilfsmittel einer effektiven und tierschutzgerechten Ansitzjagd werden. Die derzeit noch „verbotenen Gegenstände“ müssen deshalb möglichst bald zugelassen werden. Nur Nachtzielgeräte mit Wärmebild ermöglichen bei der Nachtjagd die eindeutige Ansprache des Wildes und einen tierschutzgerechten, präzisen Schuss. Weit weniger effektiv sind jene Vorsatzgeräte, die in Bayern bereits im Einsatz sind und kein Wärmebild liefern. Diese Technik kann nur als Übergangslösung gelten. Durch den Einsatz moderner Nachtzielgeräte mit Wärmebild könnten selbst Frischlinge im Unterholz sauber angesprochen und erlegt werden. Die unentbehrliche Nachtjagd auf Schwarzwild wäre nicht mehr auf helle Mondnächte angewiesen.

  • Die Anlage von Schussschneisen ist hilfreich

Diese Schneisen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen dürfen bei der Agrarförderung nicht herausgerechnet werden. Bisher sind sie nicht förderfähig, was für Bauern eine Einbuße bedeutet. In großen Ackerflächen mit gefährdeten Feldfrüchten sollten Schussschneisen verpflichtend vorgeschrieben werden. Hilfreich wäre eine intensive Aufklärung durch die Bauernverbände bei Mitgliedern und Behörden. Die Schneisen sollten gleich bei der Aussaat berücksichtigt und vom
Landwirt freigehalten werden. Bewegungsmuster und Aufenthaltsorte des Wildes werden so frühzeitig erkennbar.

  • Saufänge sollten erprobt werden

Saufänge sind als Technik der Fangjagd unter Tierschutzaspekten umstritten. Die Stresssituation gefangener Tiere wird von Praktikern des Nationalparks Bayerischer Wald als gering beschrieben, wenn sie verdeckt und mit Schalldämpfer erlegt werden. Langjährige Erfahrungen aus anderen Teilen Deutschlands sind uns nicht bekannt.
Der ÖJV Hessen begrüßt deshalb die Absicht des Umweltministeriums, in einem Pilotprojekt mit der Uni Gießen drei Saufang-Typen zu erproben, die komplette Rotten fangen können. Dabei soll die Effektivität der Fallen und die Stressbelastung der Tiere wissenschaftlich ermittelt werden.
Saufänge sind in Hessen derzeit verboten und müssten per Verordnung legalisiert werden.

ÖJV Hessen / Verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 10.06.2018 in Frankenau.

 

PDF: Faltblatt Nachtzieltechnik ÖJV Baden-Württemberg (2016)