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Verfahren gegen Forstverwaltung eingestellt

Foto: E. SonnebornHessens unbequemster Förster wurde mal wieder ausgebremst. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat auch die zweite Anzeige von Endrik Sonneborn gegen die Spitzen der hessischen Forstverwaltung zurückgewiesen. Das Verfahren wurde eingestellt.  Sonneborn wirft der Verwaltung vor, durch die Duldung großer Rotwildbestände im Forstamtsbereich Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis), dem Land und damit dem Steuerzahler erhebliche Vermögensverluste zugefügt zu haben. Er beziffert die Einbußen beim Holzertrag durch immense Wildschäden auf mehrere Millionen Euro. Das erfülle den Tatbestand Untreue.  Die Justizbehörden wollten dem nicht folgen.

Der pensionierte Forstmann hatte in seiner Anzeige ausgeführt, die vier Beschuldigten hätten als verantwortliche Amtsträger die Abschusszahlen für Rotwild im Bereich Jossgrund über Jahre hinweg zu niedrig angesetzt und so gewaltige Schälschäden der Tiere an wertvollen Bäumen zu verantworten. Sonneborns Kritik setzt bereits 2008 an, was seitens der Staatsanwaltschaft zu der Feststellung führte, dass alle Tatvorwürfe bis 2011 ohnehin verjährt seien. Man werde sich daher auf den Zeitraum 2012 bis 2013 beschränken.
Laut Justizbehörde setze allerdings der Tatbestand der Untreue (§266 StGB) in jedem Fall voraus, dass ein Vermögensschaden tatsächlich eingetreten sei und die Beschuldigten vorsätzlich ihre Dienstpflichten verletzten um dem Land Hessen einen Einnahmeverlust zuzufügen. Dies sei eindeutig nicht der Fall, da zwei Beschuldigte gegenüber der Polizei „schlüssig“ dargestellt hätten, dass die eingeräumten Schäden zu keiner Ertragsminderung beim Holzverkauf geführt hätten. Auch sei „ein Wille der Beschuldigten, ihre dahingehenden Amtspflichten zu verletzen“ offenkundig „nicht erkennbar“. Soweit die Staatsanwaltschaft Hanau in ihrem Einstellungsbescheid.

Auch das erste Verfahren lief ins Leere

Die Staatsanwälte bezogen sich in ihrer Begründung zudem auf eine frühere Anzeige von Sonneborn im Jahr 2014, die 2015 ebenfalls zurückgewiesen worden war. Damals hatte er dem lokalen Forstamtsleiter vorgeworfen, der habe die Abschusszahlen wissentlich zu niedrig angesetzt, weil ihm offenbar attraktive Rotwildjagden mit vielen Trophäenträgern wichtiger seien, als der Schutz des Wirtschaftsgutes Wald, das der Allgemeinheit gehöre.  Der beschuldigte Forstamtleiter hatte damals erklärt, „dass die Abschussquote 2013 auf Grund von Witterungsverhältnissen nicht erreicht worden sei, weshalb eine Verringerung der Anzahl für 2014 erfolgte.“ Eine verquere Logik, die aber die Ermittler als „unwiderleglich“ einstuften. Zudem habe damals HessenForst die offiziellen Abschusspläne vorgelegt, die „im Wesentlichen erfüllt“ worden seien. Also auch damals: Einstellung des Verfahrens.
Pikant dabei ist allerdings die Tatsache, dass die „wesentlich“ erfüllten Abschusspläne allesamt mit Zahlen aus dem beschuldigten Forstamt gespeist wurden, dessen Leiter mithin als der „Vater aller Rotwilddaten“ gelten musste. Ihn mit seinen eigenen Zahlen zu entlasten, bedarf schon akrobatischer Leistungen. Sie wurden 2015 erbracht.
Zwei eingestellte Verfahren mit derselben originellen Ermittlungsstrategie. Die Abklärung fachlicher Sachverhalte wurde nicht an externe Gutachter vergeben, sondern stattdessen bei den Beschuldigten nachgefragt, die - wenig erstaunlich - nur Entlastendes vorgetragen haben.
Wenig verwunderlich nun auch, dass sich Endrik Sonneborn damit nicht abspeisen lässt. Seine formale Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens hat er fristgerecht eingelegt.  Nun arbeitet er an deren juristischer Begründung, die ihm nicht allzu schwer fallen wird. Einen versierten Anwalt hat er sich längst besorgt.

03.04.2018 / M.Thionville  

Zur Vorgeschichte:  http://www.oejv-hessen.de/aktuell-rotwild.html