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Anmerkungen zum Entwurf einer neuen Jagdverordnung

Copyright ÖJVSeit Ende Juli liegt den Jagd- und Naturschutzverbänden der Entwurf einer neuen hessischen Jagdverordnung vor. Die Frist für die schriftliche Anhörung der Verbände endete am 28.September. Während der Landesjagdverband den Entwurf weitgehend ablehnt, hält ihn der ÖJV Hessen für einen Schritt in die richtige Richtung.

Wir begrüßen die Anpassung der Jagdzeit beim Rehbock und die Vereinfachung der Jagdzeiten beim Rotwild. Um die Jagdzeiten beim Schalenwild synchron zu gestalten, empfehlen wir, auch dem Dam- und Sikawild eine Jagdzeit im Mai und August zu geben (Schmalspießer und Schmaltiere vom 1. Mai bis 31. Mai; Kälber 1. August bis 31. Januar). Ferner empfehlen wir die Aufhebung der Schonzeit für Bachen und Keiler im Frühjahr – zumindest in der Zeit vom 1. bis 31. Mai. Ähnlich wie bei den Wildkaninchen führt Schwarzwild ganzjährig Nachwuchs. Feste Zeiten für die Versorgung des Nachwuchses gibt es nicht. Die Erlegung von Keilern und nichtführenden Bachen auch im Frühjahr unterstützt die notwendige Reduzierung des Schwarzwildes erheblich. Mit dieser Regelung entstünden für das meiste Schalenwild zeitliche Jagdblöcke, die effektiv genutzt werden könnten.

Den Jagdzeiten beim Federwild stimmt der ÖJV weitgehend zu. Die Graugans sollte allerdings bei ausreichenden Beständen auch bejagt werden können. Diese Art ist sinnvoll zu verwerten. Nach FFH-Kriterien wird ihr Erhaltungszustand in Hessen derzeit noch als „ungünstig-unzureichend, sich verbessernder Trend“ eingestuft. Wir gehen bei den Bestandsgrößen von starken regionalen Unterschieden aus. Daher schlagen wir – analog zu Feldhase und Stockente - ein wissenschaftliches Monitoring vor, das regionale Freigaben ermöglicht. Für diesen Fall regen wir eine Jagdzeit synchron zur Kanadagans an.

Dass Möwen und Blässhühner künftig nicht mehr bejagt werden sollen, halten wir für vernünftig. Es gab nie eine wildbiologische Begründung für ihren Abschuss und kein Jäger hat sie jemals verwertet. Ebenso sinnvoll ist das Vorhaben, kleine Beutegreifer wie Iltis, Baummarder, Hermelin und Mauswiesel nicht mehr zu bejagen. Ihre Bestandsgrößen in Hessen sind nicht erforscht. Klar ist aber, dass sie als Mäusejäger eine wichtige Funktion im Ökosystem erfüllen. Das gilt auch für Rabenkrähen und Elstern, deren angeblich gravierender Einfluss auf kleinere Vögel nie nachgewiesen wurde. Natürlich gehören auch Eier und Jungvögel zu ihrem Beutespektrum. Doch für den Rückzug vieler Vogelarten sind andere Ursachen relevant. Allen voran die heutige Landwirtschaft, die durch breiten Pestizideinsatz und das Ausräumen der Agrarlandschaft die Lebensbedingungen massiv verschlechtert hat. Die neue Jagdverordnung sieht für Elster und Rabenkrähe eine kürzere Jagdzeit vor. Das ist besser als die aktuelle Regelung. Wir sind jedoch dafür, beide Arten ganz aus dem Jagdrecht heraus zu nehmen.

Im Entwurf der neuen Verordnung ist für den Fuchs erstmals eine Schonzeit in den Monaten der Jungenaufzucht vorgesehen. Das halten wir aus ethischen Gründen für richtig. Zwar gibt es im Jagdrecht das generelle Verbot, Elterntiere in der Brut- und Setzzeit zu erlegen, doch diese Regelung ist zeitlich nicht präzisiert. Eine klar festgelegte Schonzeit hat eine deutlich höhere Schutzwirkung. Wir wollen keine verwaisten Jungtiere, die im Bau verhungern, weil ihre Eltern erlegt wurden. Aus diesem Grund sollte auch Mink, Marderhund und Waschbär eine Schonzeit zugestanden werden.
Der Entwurf erlaubt die ganzjährige Jagd auf Jungfüchse und gibt Altfüchse ab Mitte August frei. Nach unserem Verständnis ist aber die Bejagung des Fuchses nur legitim, wenn auch sein Balg verwertet werden kann. Das ist aber nur im Winter der Fall. Wir schlagen daher eine Jagdzeit vom 15.11. bis 31.01. vor.

Auch dem Sumpfbiber (Nutria) wird im Entwurf keine Schonzeit eingeräumt. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum dieses weitgehend vegetarisch lebende Tier überhaupt bejagt werden soll. Die „Faunenfremdheit“ des aus Pelzfarmen entkommenen Südamerikaners ist kein ausreichender Grund. Von relevanten Schäden oder Konflikten mit anderen Arten ist uns nichts bekannt.  Erlegte Nutria werden auch nicht verwertet. Zudem besteht in einigen Regionen erhebliche Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Biber.
ÖJV Hessen/sb/gb/15.09.2015

 

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