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Bundesjagdgesetz: Bundestag beschloss Novellierung

Copyright ÖJVNach dem Straßburger Urteil zum Recht auf „jagdfreien Grundbesitz“ war klar, dass sein Tenor Eingang in das Bundesjagdgesetz finden würde. Am 28. Februar 2013 beschloss der Bundestag die entsprechende Änderung mit den Stimmen der Regierungsparteien, sowie von SPD und Linken. Die Grünen stimmten dagegen, da ihnen die Änderung nicht weit genug geht.

Die Novellierung hält am Reviersystem fest, erlaubt aber eine „Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen“. Der neue § 6a des BJG sieht vor, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass er Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Hat er z.B. selbst einen Jagdschein, wird die Begründung in Zweifel gezogen und der Antrag wird abgelehnt. Der Besitzer eines befriedeten Areals muss sich entsprechend seiner Grundstücksgröße an den Wildschadenskosten im Jagdbezirk beteiligen und hat selbst keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz. Überjagende Hunde auf seinem Grund stellen auch keine Jagdrechtsverletzung dar. Schließlich können Stöberhunde nicht wissen, wo der befriedete Bereich anfängt. Wildfolge ist dort ebenfalls erlaubt.

Wildfütterung verboten, Bockjagd bis Ende Januar

Neben der Einführung des § 6a enthielt der ursprüngliche Gesetzentwurf einige Aussagen, die aus einem CSU-geführten Ministerium nicht unbedingt zu erwarten waren:
Im § 28 hielt man nicht länger an der umstrittenen Fütterung des Wildes in den ebenso umstrittenen „Notzeiten“ fest, sondern formulierte im Absatz 5:
„ Die Fütterung von Wild ist verboten. Die zuständige Behörde kann eine beschränkte Fütterung anordnen, soweit dies zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“

In seinem Begleitschreiben an die Jagd- und Naturschutzverbände kündigte das Ministerium an, dass ebenfalls eine Änderung der Bundesjagdzeiten vorgesehen sei. Dabei sollte u.a. die Jagdzeit des Rehbockes bis zum 31. Januar verlängert werden.

Eine alte Forderung von ÖJV und Hessen-Forst, die stets von den Freunden der Trophäenjagd abgeblockt wurde. Umso erstaunlicher die neuen Einsichten, die dem Vernehmen nach vom Bundesumweltministerium in den Entwurf eingebracht wurden.

Neue Töne - kurze Haltbarkeit

Doch dann gab Peter Altmaier offenbar dem Druck der Traditionsjägerlobby nach. Am 3. Dezember schrieb nämlich Robert Kloos, Staatssekretär im federführenden Landwirtschaftsministerium, erneut an die Verbände: „Nach einer weiteren Abstimmung auf Leitungsebene wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf nun ausschließlich auf die zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendigen Vorschriften begrenzen. Damit werden die Vorschriften bezüglich des Fütterungs- und Medikamentenverabreichungsverbotes sowie die für einen späteren Zeitpunkt geplante Änderung der Jagdzeiten nicht weiter verfolgt.“ Ein peinlicher Rückzieher, der leider erneut belegt, dass von einer konservativen Regierung kein jagdpolitischer Fortschritt zu erwarten ist. Wir hätten da gerne dazu gelernt.

03.03.2013 / Gerd Bauer

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