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Bürger-Anhörung zu „Invasiven Arten“ 

Dazu haben die Umweltministerien der Länder gemeinsam „Management-Maßnahmenpläne“ entworfen, die in Teilen fragwürdig und daher verbesserungsbedürftig sind. Alle interessierten Bürger und Verbände haben nun die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge in einem Internetportal einzubringen. Die Entwürfe der Ministerien stehen noch bis 20.11.2017 im Netz. 

Diese Maßnahmenpläne sind in der EU-Verordnung „Invasive Arten“ vorgesehen. Sie können vom Internetportal heruntergeladen werden. Bei den Stellungnahmen entscheidet allein die fachliche Qualität und die Begründung der vorgebrachten Argumente, ob diese dann in die weitere Ausgestaltung des Managements einfließen. Die Anzahl der Eingaben ist unerheblich. Es wäre also sinnlos, wenn jetzt Verbände und Lobby-Gruppen ihre Mitglieder zu massenhaften Stellungnahmen anstiften würden, die dann doch nur dieselben Inhalte vorbringen.

Längst etablierte Arten, die die EU für invasiv hält, werden nun „gemanaged“. Das bedeutet, dass gegen diese Arten – beispielsweise der Waschbär – nur dort vorgegangen wird, wo wirklich konkrete Schäden an der Natur oder an Gebäuden auftreten. Darüber, wie das im Einzelnen geschehen kann, haben sich jetzt die Bundesländer im Grundsatz geeinigt. 

Das Portal www.anhoerungsportal.de ist bis zum Ende der Anhörungsfrist am 20. November 2017 erreichbar. Dort können direkt Anregungen und Stellungnahmen zum Management der invasiven Arten eingegeben werden. Die Stellungnahmen werden anschließend fachlich ausgewertet und die Managementmaßnahmen werden dann im Frühjahr 2018 durch die zuständigen Bundesländer in Kraft gesetzt.

18.09.2017 / ÖJV Hessen /  Quelle: PM 325 - 1809 HMUKLV