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Verbot von Haustierabschuss und Fangjagd

Foto: TiedeIm Rahmen des sogenannten Jagdschutzes dürfen hessische Jägerinnen und Jäger unter bestimmten Voraussetzungen „wildernde“ Hunde und Katzen töten. Ebenfalls erlaubt ist nach der derzeitigen Jagdgesetzgebung die Fangjagd mit Totschlag- und Lebendfallen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls zu ändern. Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen fand hierzu kürzlich im Hessischen Landtag ein Fachgespräch mit der Fragestellung „Passen Haustierabschuss und Fallenjagd noch in unsere Zeit?“ statt. Bei diesem Fachgespräch haben sich der BUND, NABU, Ökologischer Jagdverband, die Landestierschutzbeauftragte und die Tierschutzorganisation TASSO e.V. – also alle eingeladenen Fachvertreter – einhellig für ein Verbot des Haustierabschusses und der Fallenjagd ausgesprochen.

„Bereits jetzt bietet die bestehende Rechtslage ausreichend Möglichkeiten, um gegen wildernde Hunde und deren Halter vorzugehen. Nach der Hessischen Hundeverordnung gelten Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen, als gefährlich. Ihre Haltung ist erlaubnispflichtig und mit strengen Auflagen versehen“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO e.V. „Darüber hinaus existiert kein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass von der Hauskatze eine Gefährdung heimischer Singvogelarten ausgeht. Das in Deutschland bestehende Streunerkatzenproblem lässt sich jedoch nur durch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nachhaltig und tierschutzgerecht lösen.“

Dr. Christoph Maisack vom Büro der Landestierschutzbeauftragten machte auf das in Baden-Württemberg bestehende de-facto-Verbot des Tötens von Hunden und Katzen aufmerksam. Nach dem dort seit dem 1.4.2015 geltenden Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kann zwar die zuständige Behörde dem Jagdausübungsberechtigten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Töten erteilen, doch ist diese an sehr enge Voraussetzungen geknüpft, die der Antragsteller nachweisen muss. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es in unserem Nachbarland keine solche Genehmigung gegeben, ohne dass es dadurch zu feststellbaren Nachteilen beim Schutz von Wildtieren gekommen wäre.

Der NABU Hessen sieht vor allem den Abschuss von Hunden kritisch. Die Gefahr, dass ein rückkehrender Wolf mit einem Hund verwechselt würde, sei groß. „Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 27 Wölfe illegal erschossen“, so Mark Harthun, Naturschutzreferent des NABU. In mehreren Fällen wurde der Abschuss mit einer Verwechslung mit einem Hund gerechtfertigt und blieb damit weitgehend straffrei. So etwa, als 2012 der „Gießener Wolf“ im Westerwald von einem 71-jährigen Jäger erschossen wurde.

Gleiches gelte auch für die Wildkatze: „Eine sichere, rein optische Unterscheidung zwischen einer wildfarbenen Hauskatze und einer Wildkatze ist nur schwer möglich. Verwechslungen und damit unbeabsichtigte Abschüsse der bedrohten Wildkatze sind somit nicht auszuschließen“, betont Susanne Schneider, Managerin Naturschutzprojekte beim BUND Hessen. Aus Sicht des BUND sei vom Abschuss von Hauskatzen daher abzusehen. Auch zur Verhinderung der Paarung zwischen Haus- und Wildkatze sei die Tötung von Hauskatzen wenig zielführend. „Die Verpaarung von Haus- und Wildkatze kann nur durch eine Kastrationspflicht für Hauskatzen nachhaltig verhindert werden“, so Susanne Schneider.

Wie der Haustierabschuss gehört auch die Fallenjagd zu jenen antiquierten Jagdpraktiken, die im zeitgemäßen Wildmanagement keinen Platz mehr haben. Man war sich einig, dass die Behauptungen der Traditionsjäger, ohne Fallenjagd seien Prädatoren nicht einzudämmen, nur vorgeschobene Argumente sind, um überkommene Gewohnheiten zu verteidigen. „In Wirklichkeit werden in Hessen durch die Fallenjagd Prädatorendichten allenfalls örtlich beeinflusst, landesweit hat sie schon lange keine Bedeutung mehr“, so Stephan Boschen vom Ökologischen Jagdverband (ÖJV). „Ganze 5 % der im Jagdjahr 2016/17 erlegten Beutegreifer fingen die Jäger in Fallen. So wurden von 26 815 zur Strecke gekommenen Füchsen lediglich 617 per Falle getötet. Ähnlich sieht es bei anderen Beutegreifern aus.“ Ein alter Zopf, an dem die Traditionsjäger unnötig festhalten, findet der ÖJV, der die Fallenjagd grundsätzlich ablehnt und einen sinnvollen Einsatz nur in seltenen Ausnahmefällen nachvollziehen kann. „Die Praktiken der Fallenjagd sind tierschutzwidrig, weil es keine sicher tötenden Fallen gibt“, so ÖJV-Vorsitzender Gerd Bauer. Auch Lebendfallen fügten gefangenen Tieren unnötig Leid zu, da sie zu Panikreaktionen mit starkem Stress führten. „Wiesel verenden in Lebendfallen nach wenigen Stunden – einfach nur weil sie eingesperrt sind.“


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von BUND Hessen, NABU Hessen, Landestierschutzbeauftragte Hessen, Ökologischer Jagdverband Hessen und TASSO e.V.

ÖJV / 12.04.2018